§ 8 Abs. 2 S.6 EStG, § 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG, LStR 8.1 Abs. 7 Nr. 4 und LStR 40.2, § 1 und 2 SvEV

Mit Essensmarken gewähren Unternehmen ihren Mitarbeitern pauschal vereinfacht einen Zuschuss von bis zu 15 x 7,23 € im Monat = 108,45 € (2024)

Mehr als 30.000 angeschlossene Akzeptanzstellen (Restaurants, Bistros, Bäcker- und Metzgereien sowie Lebensmittelgeschäften)

Maximaler Betrag

420,00 €

Lohnsteuer

steuerfrei & 25% pLSt

Sozialversicherung

SV-frei

Zusatzerfordernis

Nein