BMF, Schreiben v. 29. September 2020, IV C 5 – S 2334/19/10009 :004

Jeder Besitzer eines E-Dienstwagens kann bis zu 70 € vom AG steuer- und sv-frei erhalten, wenn es keine Lademöglichkeit im Unternehmen gibt. Sollte doch eine Möglichkeit vorhanden sein, sind immer noch 30 € möglich.

Durch die Reduktion des Bruttolohns bei einem mitarbeiterfinanzierten Leasingfahrzeug spart sich der Arbeitgeber Sozialabgaben. Somit kann der Arbeitgeber diesen Zuschuss kostenneutral dem Arbeitnehmer anbieten.

Maximaler Betrag

70,00 €

Lohnsteuer

St-frei

Sozialversicherung

SV-frei

Zusatzerfordernis

Nein