
Für Firmen-E-Roller gelten die gleichen steuerlichen Vorschriften wie für Kraftfahrzeuge (§ 6 Ziffer 4 EStG).

Jeder Arbeitnehmer kann mittels Gehaltsverzicht ein Firmenleasing E-Roller erhalten. Das E-Roller-Leasing als Arbeitnehmer ist mit einer geringen Bemessungsgrenze von 0,25 Prozent steuerbevorteilt.

Pendelt man mit dem E-Roller zur Arbeit, kann man als Arbeitnehmer 30 Cent pro Kilometer als Entfernungspauschale in der Steuererklärung geltend machen.
Maximaler Betrag
Kaufpreis
Lohnsteuer
0,25 % pLSt
Sozialversicherung
SV-frei
Zusatzerfordernis
Nein