
Geldwerten Vorteil beim Dienstwagen durch steuerfreien Auslagenersatz reduzieren

Vorhandenen sein muss ein Dienstfahrzeug und ein Stellplatz oder Garage, angemietet oder im Eigentum des Mitarbeiters. Die Verpachtung muss vertraglich an den ArbG erfolgen, dann sind bis 520 € im Jahr steuerfrei, wenn keine sonstigen Mieteinnahmen vorhanden sind.

Der Arbeitnehmer muss zu einer beliebigen Unterstellungart des Dienstfahrzeugs (Carport, Garage oder Stellplatz), mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung zur steuerfreien Übernahme der Mietkosten schließen.
Maximaler Betrag
43,00 €
Lohnsteuer
St.frei
Sozialversicherung
SV-frei
Zusatzerfordernis
Nein