Geldwerten Vorteil beim Dienstwagen durch steuerfreien Auslagenersatz reduzieren

Vorhandenen sein muss ein Dienstfahrzeug und ein Stellplatz oder Garage, angemietet oder im Eigentum des Mitarbeiters. Die Verpachtung muss vertraglich an den ArbG erfolgen, dann sind bis 520 € im Jahr steuerfrei, wenn keine sonstigen Mieteinnahmen vorhanden sind.

Der Arbeitnehmer muss zu einer beliebigen Unterstellungart des Dienstfahrzeugs (Carport, Garage oder Stellplatz), mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung zur steuerfreien Übernahme der Mietkosten schließen.

Maximaler Betrag

43,00 €

Lohnsteuer

St.frei

Sozialversicherung

SV-frei

Zusatzerfordernis

Nein