
§ 37b EStG

Arbeitgeber können jährlich Sachbezüge mit einem Wert von bis zu 10.000 € netto an Mitarbeiter auszahlen.

Die Arbeitgeberersparnis bzw. das höhere Mitarbeiter-Netto entsteht durch den pausch. Steuersatz. Ideal für Boni, Provisionen und Sonderzahlungen.
Maximaler Betrag
10.000 €
Lohnsteuer
30% pLSt
Sozialversicherung
SV-pflicht
Zusatzerfordernis
Ja