§ 37b EStG

Arbeitgeber können jährlich Sachbezüge mit einem Wert von bis zu 10.000 € netto an Mitarbeiter auszahlen.

Die Arbeitgeberersparnis bzw. das höhere Mitarbeiter-Netto entsteht durch den pausch. Steuersatz. Ideal für Boni, Provisionen und Sonderzahlungen.


Maximaler Betrag

10.000 €

Lohnsteuer

30% pLSt

Sozialversicherung

SV-pflicht

Zusatzerfordernis

Ja