
Seit 2024 gibt es als Alternative für den Nachweis der bei einer Übernachtung im Kraftfahrzeug des Arbeitgebers entstehenden Mehraufwendungen eine steuer- und sozialversicherungsfreie „Übernachtungspauschale“ von 9 €.

Diese Übernachtungspauschale gilt im Inland unabhängig davon, ob dem Kraftfahrer diese Übernachtungskosten tatsächlich entstanden sind. Nachweisbare Mehrkosten sind für den Arbeitgeber selbstverständlich ebenso absetzbar.

Diese Übernachtungskostenregelungen beziehen sich nur auf Tätigkeiten im Inland. Ist der Fahrer im internationalen Fernverkehr tätig, so gelten die entsprechenden Auslandsspesen.
Maximaler Betrag
135 €
Lohnsteuer
steuerfrei
Sozialversicherung
SV-frei
Zusatzerfordernis
Nein