
§ 3 Nr. 37 EStG, § 40 Abs. 2 Nr. 7 EStG, § 8 Abs. 2 Satz 6 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 7
Seit 2019 werden Diensträder gefördert wie E-Dienstwagen.

Jeder Arbeitnehmer kann mittels Gehaltsverzicht ein Firmenleasing Dienstfahrrad/E-Fahrrad erhalten. Das E-Bike-Leasing als Arbeitnehmer ist mit einer geringen Bemessungsgrenze von 0,25 Prozent steuerbevorteilt.

Pendelt man mit dem E-Bike zur Arbeit, kann man als Arbeitnehmer 30 Cent pro Kilometer als Entfernungspauschale in der Steuererklärung geltend machen.
Maximaler Betrag
Kaufpreis
Lohnsteuer
0,25% pLSt
Sozialversicherung
SV-frei
Zusatzerfordernis
Nein