
§ R 19.6, Abs. 1 LStR

Jeder Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber zu besonderen persönlichen Anlässen (Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes etc.) mehrmals jährlich ein Geschenk lohnsteuer- und sv-frei erhalten.

Geschenke, die der Arbeitnehmer aus persönlichem Anlass erhält und deren Wert 60 € brutto pro Anlass nicht übersteigt, bleiben als Aufmerksamkeiten lohnsteuerfrei, weil es am Entlohnungscharakter fehlt.
Maximaler Betrag
60,00 €
Lohnsteuer
St.frei
Sozialversicherung
SV-frei
Zusatzerfordernis
Ja