
§ 6 Absatz 1 Nr. 4 S. 2 EstG – Arbeitgeber können Arbeitnehmern ein eigenes E-Firmenauto mittels Entgeltverzicht und gleichzeitiger Gewährung von steuerfreien Benefits anbieten.

Durch die Steuer- und Sozialabgabenersparnis, sowie dem Vorsteuerabzug können Arbeitnehmern kostenneutral Zuschüsse als zusätzliche Gehaltserhöhung gezahlt werden.

Die Leasingraten können vom Arbeitgeber als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden.
Maximaler Betrag
Kaufpreis
Lohnsteuer
0,25 % pLSt
Sozialversicherung
SV-frei
Zusatzerfordernis
Nein