
Für die einfache Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, kann ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Fahrtkostenzuschüsse zahlen. Bis einschließlich 20 km beträgt der Zuschuss 0,30 €/km, ab dem 21. km sind es 0,38 €/km.

Ob Sie die Strecke mit dem Auto, Fahrgemeinschaft oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen, ist dabei nicht von Bedeutung. Die Entfernungs-pauschale wird unabhängig vom Vorhandensein eines eigenen Fortbewegungsmittels gewährt.

Der Zuschuss darf den Betrag nicht übersteigen, den der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen kann. Die steuerfreien Leistungen werden auf die Entfernungs-pauschale angerechnet (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG).
Maximaler Betrag
0,30 €/km
Lohnsteuer
15% pLSt
Sozialversicherung
SV-frei
Zusatzerfordernis
Ja