
§3 Nr. 33 EStG Sofortiger monatlicher Zuschuss vom Arbeitgeber. Jeden Monat steuer- und sozialversicherungsfrei, solange der Nachweis zur Betreuungsleistung erbracht wird.

Für welche Art von fachgerechter Betreuung der Zuschuss gezahlt wird, spielt für den Gesetzgeber keine Rolle. Der Zuschuss umfasst auch die tägliche Verpflegung der betreuten Kinder im Hort.

Der Arbeitgeberzuschuss ist nur für die Betreuung von noch nicht schulpflichtigen Kindern steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Zuschuss ist zusätzlich zum Arbeitsentgelt zu leisten.
Maximaler Betrag
tatsächliche Kosten
Lohnsteuer
steuerfrei
Sozialversicherung
SV-frei
Zusatzerfordernis
Ja