§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG; R 40.2 Abs. 5 Satz 7 LStR

Jeder internetnutzende Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber eine sogenannte Internetpauschale als Kostenzuschuss erhalten.

Dies betrifft auch nur rein privat verursachte Gebühren. Eine ausschließlich betriebliche Nutzung ist laut Gesetz ausdrücklich nicht erforderlich.

Maximaler Betrag

50 €

Lohnsteuer

25% pLSt

Sozialversicherung

SV-frei

Zusatzerfordernis

Ja