§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG; R 40.2 Abs. 5 Satz 7 LStR
Jeder internetnutzende Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber eine sogenannte Internetpauschale als Kostenzuschuss erhalten.
Dies betrifft auch nur rein privat verursachte Gebühren. Eine ausschließlich betriebliche Nutzung ist laut Gesetz ausdrücklich nicht erforderlich.
Maximaler Betrag
50 €
Lohnsteuer
25% pLSt
Sozialversicherung
SV-frei
Zusatzerfordernis
Ja